26 O 79/18•Landgericht Köln, 2018-09-19, 26 O 79/18
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Landgericht Köln — 26 O 79/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-19
Aktenzeichen: 26 O 79/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0919.26O79.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 68% und die Klägerin zu 32%.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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