Landgericht Köln, 2017-06-08, 14 O 331/15

14 O 331/15Tribunal Cantonal8 de jun. de 2017

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Landgericht Köln — 14 O 331/15 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-08

Aktenzeichen: 14 O 331/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0608.14O331.15.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 EUR Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. September 2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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