10 S 99/16•Landgericht Köln, 2016-12-02, 10 S 99/16
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Landgericht Köln — 10 S 99/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-02
Aktenzeichen: 10 S 99/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1202.10S99.16.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.04.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln (213 C 193/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die im 6. OG des Hauses U-Straße, 50668 Köln, gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, Kochnische, Bad, WC, Diele und Balkon, sowie den dazugehörigen Kellerraum zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 28.02.2017 gewährt.
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