33 O 64/15•Landgericht Köln, 2016-11-29, 33 O 64/15
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Landgericht Köln — 33 O 64/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 33 O 64/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1129.33O64.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 984,60 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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