24 O 123/15•Landgericht Köln, 2016-01-21, 24 O 123/15
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Landgericht Köln — 24 O 123/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-21
Aktenzeichen: 24 O 123/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0121.24O123.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Versicherungsvertrag Nr. ###und dem dazugehörigen Exzedentenvertrag DE 0000021LI03A bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren über eine Quote von 50 % hinaus wegen der Inanspruchnahme der Klägerin durch die Firma V GmbH im Verfahren vor dem Landgericht Köln (18 O 16/14) gemäß Klageschrift vom 04.10.2013, soweit die Klage nicht darauf gestützt wird, die Klägerin habe es als kaufmännische Geschäftsführerin der Y Baugrube Düsseldorf versäumt, die projektbezogene Haftpflichtversicherung bei der T-Versicherung bis zum 31.03.2003 zu verlängern und sie habe zudem Deckungsansprüche gegenüber der T-Versicherung verjähren lassen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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