10 S 137/14•Landgericht Köln, 2015-11-13, 10 S 137/14
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Landgericht Köln — 10 S 137/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-13
Aktenzeichen: 10 S 137/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1113.10S137.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.06.2014 zum Aktenzeichen 147 C 68/14 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und zu 2) jeweils eine Entschädigung i.H.v. 850,00 EUR zu zahlen.
Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 255,85 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Kläger zu 66 % und der Beklagte zu 34 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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