3 O 381/13•Landgericht Köln, 2015-10-27, 3 O 381/13
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Landgericht Köln — 3 O 381/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-27
Aktenzeichen: 3 O 381/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1027.3O381.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.11.2013 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren immateriellen und materiellen Schaden zu ersetzen, der aus der fehlerhaften Behandlung der Klägerin durch den Beklagten im Zeitraum zwischen Mai 2012 und Juli 2012 entstanden ist bzw. entstehen wird, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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