Landgericht Köln, 2013-06-05, 28 O 530/12

28 O 530/12Tribunal Cantonal5 de jun. de 2013

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Landgericht Köln — 28 O 530/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-05

Aktenzeichen: 28 O 530/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0605.28O530.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagten zu 1) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung - die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an den Mitgliedern des Vorstands der Beklagten – zu unterlassen,

a)

(1) das Bildnis, veröffentlicht in der T-Zeitung am 20.08.2012 (auf der Seite 12 mit der Bildzeile „ANBEISSEN! C flirtet mit A im „M Club““, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

(2) das Bildnis, veröffentlicht in der T-Zeitung am 20.08.2012 (auf der Seite 12 mit der Bildzeile „REINBEISSEN! Plötzlich knutschen sie wild“, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

(3) das Bildnis, veröffentlicht in der T-Zeitung am 20.08.2012 (Titel und auf der Seite 12 mit der Bildzeile „UMREISSEN! Das haut A um! Sie hält sich am Geländer fest, Cs Technik: der Knutsch-Schraubstock“, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

b) wörtlich oder sinngemäß zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen:

(1) „A & C

Hier knutscht die 2. Promi-Generation“

(2) „Plötzlich knutschen sie wild“

(3) „Das haut A um! Sie hält sich am Geländer fest, Cs Technik : der Knutsch-Schraubstock“

(4) „Die Bässe wummern, die Drinks stehen bereit und IHRE Lippen Kleben aneinander! Wir sehen: Promi-Knutschen in der 2. Generation …

Vor den Augen der T-Leser-Reporter gaben sich die Star-Kinder A (31) und C (18) heiße Küsse in einer angesagten Kölner Disco!

(…)

C (ist 13 jahre jünger) und A flirten, blicken sich tief in die Augen. Plötzlich küssen sie sich leidenschaftlich! So heftig, dass sich die schöne Schauspielerin am Geländer festhalten muss, um nicht auf dem Rücken zu landen!

WILD, JUNG, AUSGELASSEN!

Liebe? Sicher nicht …“

    1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung - die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an der Geschäftsführung der Komplementärin – zu unterlassen,

a)

(1) das Bildnis, veröffentlicht unter www.anonym1.de („ANBEISSEN! C flirtet mit A im „M Club““, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

(2) das Bildnis, veröffentlicht unter www.anonym1.de ( „REINBEISSEN! Plötzlich knutschen sie wild“, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

(3) das Bildnis, veröffentlicht unter www.anonym1.de („UMREISSEN! Das haut A um! Sie hält sich am Geländer fest, Cs Technik: der Knutsch-Schraubstock“, Beitrag „Hier knutscht die 2. Promi-Generation“) erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen;

b) wörtlich oder sinngemäß zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen:

(1) „A & C

Hier knutscht die 2. Promi-Generation“

(2) „Plötzlich knutschen sie wild“

(3) „Das haut A um! Sie hält sich am Geländer fest, Cs Technik : der Knutsch-Schraubstock“

(4) „Die Bässe wummern, die Drinks stehen bereit und IHRE Lippen Kleben aneinander! Wir sehen: Promi-Knutschen in der 2. Generation …

Vor den Augen der T-Leser-Reporter gaben sich die Star-Kinder A (31) und C (18) heiße Küsse in einer angesagten Kölner Disco!

(…)

C (ist 13 jahre jünger) und A flirten, blicken sich tief in die Augen. Plötzlich küssen sie sich leidenschaftlich! So heftig, dass sich die schöne Schauspielerin am Geländer festhalten muss, um nicht auf dem Rücken zu landen!

WILD, JUNG, AUSGELASSEN!

Liebe? Sicher nicht …“

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu je ½ auferlegt.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00.

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