Landgericht Köln, 2013-04-09, 11 S 241/12

11 S 241/12Tribunal Cantonal9 de abr. de 2013

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Landgericht Köln — 11 S 241/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-09

Aktenzeichen: 11 S 241/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0409.11S241.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.5.2012 – 139 C 281/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 571,85 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.2.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 39 % und die Beklagte 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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