91 O 87/08•Landgericht Köln, 2012-12-29, 91 O 87/08
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Landgericht Köln — 91 O 87/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-29
Aktenzeichen: 91 O 87/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1229.91O87.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.Die Klagen der Klägerin zu 2) und der Klägerin zu 7) werden abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten tragen die Klägerinnen zu 2) und 7) zu jeweils einem Viertel und die Kläger zu 1), 3), 4), 5), 6) und 8) zu jeweils einem Zwölftel.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie die der Streithelferin der Beklagten tragen die Klägerinnen zu 2) und 7) zu jeweils einem Viertel.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Klägerinnen zu 2) und 7) können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. ihre Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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