2 O 343/08•Landgericht Köln, 2009-04-16, 2 O 343/08
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Landgericht Köln — 2 O 343/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 2 O 343/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0416.2O343.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 40.858,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und dem Beklagten zu 94 % auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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