23 O 331/08•Landgericht Köln, 2009-03-18, 23 O 331/08
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Landgericht Köln — 23 O 331/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 23 O 331/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0318.23O331.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.717,68 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 3.12.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme
der Kosten der Anrufung des unzuständigen Landgerichts
Berlin, die dem Kläger auferlegt werden.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar;
für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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