8 O 256/06•Landgericht Köln, 2008-10-31, 8 O 256/06
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Landgericht Köln — 8 O 256/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 8 O 256/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1031.8O256.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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