82 O 63/07•Landgericht Köln, 2008-07-18, 82 O 63/07
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Landgericht Köln — 82 O 63/07 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-18
Aktenzeichen: 82 O 63/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0718.82O63.07.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die nach den in dieser Sache geschlossenen Teilprozessvergleichen noch rechtshängigen Klagen der Kläger zu 38, 40, 60, 69, 70 und 73 werden abgewiesen.
Die Kläger zu 22, 38, 40, 60, 69, 70 und 73 tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten jeweils zu 1/74. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die vorgenannten Kläger selbst.
Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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