25 O 552/00•Landgericht Köln, 2007-04-25, 25 O 552/00
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Landgericht Köln — 25 O 552/00 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-25
Aktenzeichen: 25 O 552/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0425.25O552.00.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 20.000,- nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 27.11.2000 zu zahlen. Der weitergehende Klageantrag zu 1. wird abgewiesen.
Der Klageantrag zu 2. wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Der Klageantrag zu 3. wird abgewiesen, soweit der Kläger beantragt hat festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen weiteren zukünftig eintretenden immateriellen Schaden aus dem Schadensereignis anlässlich der Behandlung im St. G-Hospital in Köln vom 21. Oktober 1996 bis zum 14. Januar 1997 zu ersetzen
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages.
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