22 O 410/03•Landgericht Köln, 2006-12-07, 22 O 410/03
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Landgericht Köln — 22 O 410/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-07
Aktenzeichen: 22 O 410/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1207.22O410.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenklage der Klägerin gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 16. Februar 2001 - 28 Sch 23/99 - wird das Verfahren abgetrennt. Das Landgericht Köln erklärt sich insoweit für sachlich und örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit insoweit auf den Hilfsantrag der Klägerin nach Anhörung des Beklagten an das ausschließlich zuständige Kammergericht Berlin.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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