27 O 286/05•Landgericht Köln, 2006-03-16, 27 O 286/05
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Landgericht Köln — 27 O 286/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-16
Aktenzeichen: 27 O 286/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0316.27O286.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.434,68 € zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
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