81 O 185/05•Landgericht Köln, 2006-01-27, 81 O 185/05
Texto completo
Landgericht Köln — 81 O 185/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-27
Aktenzeichen: 81 O 185/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0127.81O185.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
A.
I. Die Beklagten werden verurteilt,
- es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,- zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in der Bundesrepublik Deutschland wie nachstehend wiedergegeben Wodka anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben:
-Es folgt eine Bilddarstellung-
- der Klägerin vollständige schriftliche Auskunft über die seit dem 12.Mai 2005 begangenen Handlungen gemäß Nr.I.1. zu erteilen
und zwar unter Angabe des Namens und der Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer, des gewerblichen Abnehmers oder des Auftraggebers
sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten in Nr.I.1. abgebildeten Wodkaflaschen einschließlich der erzielten Einkaufs- und Verkaufspreise sowie Stückzahlen unter Beifügung entsprechender Rechnungen, Lieferbelege, Quittungen und sonstiger Bescheinigungen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus Handlungen der im Tenor zu I.1. beschriebenen Art seit dem 12.Mai 2005 bereits entstanden ist oder noch entstehen wird.
B. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; die Höhe beträgt hinsichtlich des Ausspruchs zu I. € 100.000,- und im übrigen 120 % desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.
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