10 S 213/04•Landgericht Köln, 2004-12-08, 10 S 213/04
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Landgericht Köln — 10 S 213/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-08
Aktenzeichen: 10 S 213/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1208.10S213.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.04.2004 - Az.: 214 C 282/03 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete für die von ihnen bewohnte Wohnung: Äußere L-Straße, ####1 L, 1. OG, Wohnung Nr. 11, ab dem 01.09.2003 bislang 422,36 Euro auf nunmehr 437,84 Euro monatlich zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger als Gesamtschuldner 87 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 13 %. Die Kosten des Rechtsstreits
- Instanz tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 33 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. den §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 525 Satz1, 542, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen. -
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