28 O 96/03•Landgericht Köln, 2004-01-21, 28 O 96/03
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Landgericht Köln — 28 O 96/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 28 O 96/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0121.28O96.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.000,00 EUR zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 306,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 115 % des zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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