24 O 88/95•Landgericht Köln, 1996-07-04, 24 O 88/95
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Landgericht Köln — 24 O 88/95 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-04
Aktenzeichen: 24 O 88/95
ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:0704.24O88.95.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
2.777,91 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger ohne Sicherheitsleistung.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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