Landgericht Hagen, 2025-04-10, 71 KLs 12/24

71 KLs 12/24Tribunal Cantonal10 de abr. de 2025

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Landgericht Hagen — 71 KLs 12/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-10

Aktenzeichen: 71 KLs 12/24

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0410.71KLS12.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Die Angeklagte xxx wird wegen Steuerhinterziehung in 50 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

fünf Jahren und neun Monaten

verurteilt, von der drei Monate als vollstreckt gelten.

Der Angeklagte xx wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 28 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und neun Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hinsichtlich der Angeklagten XXX wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 22.300.000,00 € angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

  • § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 1 und Nr. 5 AO, 12, 13, 14c Abs. 2, 15, 18 Abs. 1 und Abs. 3 UStG, 25 Abs. 1, 27 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1, 52 Abs. 1, 53, 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB.

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