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47 NBs 72/23•Landgericht Hagen, 2025-02-25, 47 NBs 72/23
47 NBs 72/23Tribunal Cantonal25 de fev. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 47 NBs 72/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0225.47NBS72.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Iserlohn – Schöffengericht - vom 21.09.2023 aufgehoben.
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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