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8 O 295/24•Landgericht Hagen, 2025-01-09, 8 O 295/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-09
Aktenzeichen: 8 O 295/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0109.8O295.24.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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