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49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19•Landgericht Hagen, 2023-03-29, 49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19
49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19Tribunal Cantonal29 de mar. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-29
Aktenzeichen: 49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0329.49KLS500JS376.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Der Angeklagte T. wird wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von
10 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von der Freiheitsstrafe gelten wegen überlanger Verfahrensdauer drei Monate als vollstreckt.
Der Angeklagte J. wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von
120 Tagessätzen in Höhe von jeweils 10,00 €
verurteilt.
Von der Geldstrafe gelten wegen überlanger Verfahrensdauer 90 Tagessätze als vollstreckt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Betreffend den Angeklagten J. wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 250.000,00 € angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter T.: §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 3, S. 1 und S. 2 Nr. 2 und Nr. 4 StGB
Angeklagter J.: §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 27, 73 Abs. 1, 73c StGB
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