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8 O 132/22•Landgericht Hagen, 2022-12-07, 8 O 132/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 8 O 132/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:1207.8O132.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe, jedoch bemessen nach dem jeweils zu vollstreckenden Betrage leistet.
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