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7 S 74/21•Landgericht Hagen, 2022-03-04, 7 S 74/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 7 S 74/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0304.7S74.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.09.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meinerzhagen (Az.: 4 C 168/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.482,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.08.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin als Gesamtschuldner gegenüber der Gebührenforderung der S Dr. B2, E PartmbB in Höhe von 133,04 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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