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46 KLs 8/21•Landgericht Hagen, 2021-11-18, 46 KLs 8/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 46 KLs 8/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:1118.46KLS8.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Die Angeklagte ist der Rechtsbeugung in 10 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in 6 Fällen in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung schuldig.
Sie wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 133 Abs. 1, Abs. 3, 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr 4, 274, 339, 52, 53 StGB.
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