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71 KLs 2/21•Landgericht Hagen, 2021-09-23, 71 KLs 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-23
Aktenzeichen: 71 KLs 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0923.71KLS2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Wirtschaftsstrafkammer
Der Angeklagte x wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinter-ziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Hinsichtlich des Angeklagten x wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 3.900.000 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
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