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51 KLs 2/19•Landgericht Hagen, 2020-11-25, 51 KLs 2/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 51 KLs 2/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:1125.51KLS2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 18 Fällen, davon in 9 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, in 3 Fällen in Tateinheit mit schweren sexuellem Missbrauch von Kindern sowie in einem anderen Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der aktuellen Fassung sowie der Fassung vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015, 176 Abs. 1 StGB in den Fassungen vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015 und vom 05.11.2008 bis zum 26.01.2015, 176a Abs. 2 Nr. 1 in der Fassung vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015, 177 Abs. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 01.01.2000 bis zum 09.11.2016, 52, 53 StGB
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