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1 S 128/19•Landgericht Hagen, 2020-11-20, 1 S 128/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 1 S 128/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:1120.1S128.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungskammer
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Iserlohn (Az. 41 C 34/19) wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 1.340,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2018 zu zahlen,
den Kläger von den Kosten des Kfz-Sachverständigen Z aus Za zu der Gutachtennummer XXX in Höhe von 305,26 € freizustellen und
den Kläger von den Kosten der Rechtsanwaltssozietät S und Kollegen aus Iserlohn in Höhe von 139,83 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 60% und die Beklagten als Gesamtschuldner 40%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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