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10 O 31/16•Landgericht Hagen, 2020-11-11, 10 O 31/16
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 10 O 31/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:1111.10O31.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246.423,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 82 % und der Beklagte zu 18 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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