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51 KLs 15/18•Landgericht Hagen, 2020-02-27, 51 KLs 15/18
51 KLs 15/18Tribunal Cantonal27 de fev. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 51 KLs 15/18
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0227.51KLS15.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als 1. große Jugendkammer
Normen: 176 Abs. 1; 176a Abs. 2 Nr. 1; 177 Abs. 1, Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 a.f.
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens - einschließlich des Revisionsverfahrens - sowie seine eigenen notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde. Zudem trägt er die notwendigen Auslagen der Nebenklage. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
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