8 O 218/16•Landgericht Hagen, 2017-06-16, 8 O 218/16
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Landgericht Hagen — 8 O 218/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-16
Aktenzeichen: 8 O 218/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0616.8O218.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich das Kaufvertragsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) gemäß Kaufvertrag über den PKW B2 , FIN: XXXXXXXXX durch die Rücktrittserklärung der Klägerin in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt hat.
Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, die Klägerin von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,87 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) zu je 1/2. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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