Landgericht Hagen, 2016-10-27, 10 O 253/11

10 O 253/11Tribunal Cantonal27 de out. de 2016

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Landgericht Hagen — 10 O 253/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: 10 O 253/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:1027.10O253.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.475,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.06.2011 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin gegenüber der Tierklinik Kaufunger Wald, Pfingstweide 2 in 34260 Kaufungen, von der Verbindlichkeit aus der Rechnung vom 11.03.2011, Rechnungsnr. 111785, in Höhe von 8.377,47 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 freizustellen.

Der Beklagte wird außerdem verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 899,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und der Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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