2 O 427/05•Landgericht Hagen, 2008-06-26, 2 O 427/05
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Landgericht Hagen — 2 O 427/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-26
Aktenzeichen: 2 O 427/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0626.2O427.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 588,00 Euro zu zahlen. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 588,00 Euro zu zahlen, die Beklagten zu 1) und 3) seit dem 21.01.2006 und die Beklagte zu 2) seit dem 03.02.2006.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 99,5 % und die Beklagten 0,5% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird eingeräumt, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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