Landgericht Hagen, 2007-01-10, 8 O 212/06

8 O 212/06Tribunal Cantonal10 de jan. de 2007

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Landgericht Hagen — 8 O 212/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-10

Aktenzeichen: 8 O 212/06

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:0110.8O212.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in den städtischen Bühnen das Stück „Aa“ des Autors Xy aufzuführen.

Der Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 € oder eine Ordnungs-haft bis zu zwei Jahren gegen sie festgesetzt wird.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von der Rechnung der Rechtsanwälte E und Partner eingetragene Partnergesellschaft vom 24. Mai 2006 in Höhe eines Betrages von 419,80 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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