23 O 44/04•Landgericht Hagen, 2004-12-16, 23 O 44/04
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Landgericht Hagen — 23 O 44/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-16
Aktenzeichen: 23 O 44/04
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:1216.23O44.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung der gesetzlichen
Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu
Zwecken des Wettbewerbs die Zertifizierung von beruflichen
Fähigkeiten im Internet oder sonst werblich wort- oder inhaltsgleich
zu bewerben mit Aussagen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind.
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 189,- € nebst 5 %
Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2004 zu bezahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- €
vorläufig vollstreckbar.
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