8 O 216/99•Landgericht Hagen, 2002-01-16, 8 O 216/99
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Landgericht Hagen — 8 O 216/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 8 O 216/99
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2002:0116.8O216.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr für die Unter-bringung im Einbettzimmer und die Unterbringung im Zwei-bettzimmer ihrer Krankenhäuser __________________________,
____________________ und ________________ erhobenen Wahl-leistungszuschläge mit Wirkung ab dem 01.01.1999 für den Aufnahmetag einerseits und den Entlassungs- bzw. Verle-gungstag andererseits insgesamt nur einmal zu berechnen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 2/3 dem Kläger und zu 1/3 der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.600,00 EUR, für den Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 3.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft eines als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen Kreditinstituts zu er-bringen.
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