Landgericht Essen, 2023-02-17, 16 O 172/21

16 O 172/21Tribunal Cantonal17 de fev. de 2023

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Landgericht Essen — 16 O 172/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-17

Aktenzeichen: 16 O 172/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0217.16O172.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 630 a, 253 Abs. 2

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die derzeit nicht konkret vorhersehbaren immateriellen sowie alle weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der fehlerhaften Planung des operativen Eingriffs am 00.00.0000 entstanden sind und noch entstehen werden, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Beklagte wird zudem verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 402,40 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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