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1 O 272/21•Landgericht Essen, 2022-06-02, 1 O 272/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-02
Aktenzeichen: 1 O 272/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0602.1O272.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: DSGVO Art. 82
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des für ihn aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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