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19 O 53/21•Landgericht Essen, 2022-03-04, 19 O 53/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 19 O 53/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0304.19O53.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Normen: StVO § 4
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.579,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2021
sowie weitere 800,39 € hinsichtlich der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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