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4 O 72/21•Landgericht Essen, 2021-12-09, 4 O 72/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 4 O 72/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1209.4O72.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 631 BGB
Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 150.021,59 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land weitere 40,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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