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66 Ns 66/21•Landgericht Essen, 2021-11-22, 66 Ns 66/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 66 Ns 66/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1122.66NS66.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXVI. kleine Strafkammer
Normen: StGB § 223 Abs. 1
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 11.06.2021, Aktenzeichen 46 Ds 419/20, wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt wird.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Urteilsspruch des Amtsgerichts Essen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, 22, 53 StGB
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