Landgericht Essen, 2021-07-23, 5 O 77/19

5 O 77/19Tribunal Cantonal23 de jul. de 2021

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Essen — 5 O 77/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-23

Aktenzeichen: 5 O 77/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0723.5O77.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 826

Tenor

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 49.068,- Euro, die Beklagte zu 1) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2019, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges W mit der Fahrgestellnummer ……. zu zahlen.

2.) Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) seit dem 25.04.2019 mit der Annahme des zu Ziffer 1.) genannten Gegenstandes in Annahmeverzug befindet.

3.) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.535,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2019 zu zahlen.

4.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf bis zu 50.000,- Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.