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5 O 6/21•Landgericht Essen, 2021-06-21, 5 O 6/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-21
Aktenzeichen: 5 O 6/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0621.5O6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: StVG §§ 7, 18
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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