Landgericht Essen, 2021-05-20, 43 O 55/20

43 O 55/20Tribunal Cantonal20 de mai. de 2021

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Landgericht Essen — 43 O 55/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 43 O 55/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0520.43O55.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Normen: UWG § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2

Tenor

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2020 zu zahlen.

III. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verurteilung zu Ziff. I. wird der Beklagten angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer,

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren, zu vollziehen an dem Geschäftsführer.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungstenors zu I. gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 25.000,00 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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