Landgericht Essen, 2021-03-24, 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20

65 KLs-12 Js 3051/20-44/20Tribunal Cantonal24 de mar. de 2021

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Landgericht Essen — 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-24

Aktenzeichen: 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0324.65KLS12JS3051.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXV. große Strafkammer

Normen: StGB § 182

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 30 Fällen sowie Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Einziehung des Mobiltelefons T wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse.

Angewendete Vorschriften: §§ 180 Abs. 2, 182 Abs. 2, 53, 74 StGB.

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