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65 KLs-12 Js 3051/20-44/20•Landgericht Essen, 2021-03-24, 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20
65 KLs-12 Js 3051/20-44/20Tribunal Cantonal24 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0324.65KLS12JS3051.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: StGB § 182
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 30 Fällen sowie Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Einziehung des Mobiltelefons T wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse.
Angewendete Vorschriften: §§ 180 Abs. 2, 182 Abs. 2, 53, 74 StGB.
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