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4 O 217/20•Landgericht Essen, 2021-03-09, 4 O 217/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 4 O 217/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0309.4O217.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 535 Abs. 2; BGB § 313
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.441,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 3.813,85 € seit dem 06.04.2020, 06.05.2020 und 06.06.2020 sowie weitere 5,00 € Mahnkosten zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 934,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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