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25 KLs-12 Js 1903/18-32/19•Landgericht Essen, 2020-04-29, 25 KLs-12 Js 1903/18-32/19
25 KLs-12 Js 1903/18-32/19Tribunal Cantonal29 de abr. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 1903/18-32/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0429.25KLS12JS1903.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Große Strafkammer
Normen: §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 171 StGB
1.
Der Angeklagte V wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
vier Jahren
verurteilt.
2.
Die Angeklagte V1 wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von
einem Jahr und vier Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
3.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Die Kosten der Nebenklage sowie die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften:
für den Angeklagten V: §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 223 Abs. 1, 230, 53 StGB,
für die Angeklagte V1: § 171 StGB
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